e-card als Bürgerkarte
Allgemeines e-card als Bürgerkarte ohne Zusatzentgelt Voraussetzungen Datenschutzhinweis Weitere Informationen
Allgemeines
Bis Ende 2007 wurde auf der e-card die Bürgerkartenfunktion mit einem Verwaltungssignatur-Zertifikat aufgebracht. Dieser Service steht nun aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht mehr zur Verfügung. Auf der e-card wird ab sofort die Bürgerkartenfunktion mit einem qualifizierten Zertifikat (a.sign.premium) der Firma A-Trust aufgebracht. Dazu darf allerdings weder die Verwaltungssignatur auf der e-card aufgebracht sein, noch dürfen die PIN’s bereits gesetzt sein.
Die e-card Bürgerkarten mit Verwaltungssignatur bleiben bis zum Ablauf des Zertifikates (5 Jahre ab Ausstellungsdatum, längstens jedoch bis zu Sperre oder Tausch der Karte) gültig und der Bürgerkarte mit qualifizierter Signatur gleichgestellt. Der Widerrufsdienst durch Kartensperre bleibt aufrecht.
e-card als Bürgerkarte ohne Zusatzentgelt
Für die e-card wird ein Serviceentgelt eingehoben, die Verwendung als Bürgerkarte ist für Sie darin bereits eingeschlossen.
Voraussetzungen
Informationen bezüglich Kartenlesegerät und Software für die Verwendung der e-card als Bürgerkarte finden Sie unter www.buergerkarte.at/voraussetzungen/.
Datenschutzhinweis
Das unbefugte Auslesen der Sozialversicherungsnummer ist
- in der auf www.buergerkarte.at veröffentlichten Bürgerkartenumgebung sowie
- bei der Verwendung der Karte als Krankenscheinersatz
Weitere Informationen
Serviceline der Sozialversicherung: 050 124 33 11 (bundesweit einheitlich, daher die erste Null immer mitwählen)
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E-CARD ALS BÜRGERKARTE

