Anwendbarkeit der VO (EG) Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009 im Verhältnis zu den EWR-Staaten
Seit 1. Juni 2012 gelten nunmehr auch im Verhältnis zu den EWR-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) die Verordnungen Nr. 883/2004 und Nr. 987/2009. Anstelle des Formulars E 101 gelangt ab 1. Juni 2012 das Formular PD A1 zur Anwendung, wobei bereits ausgestellte Formulare weiterhin ihre Gültigkeit behalten. Bitte beachten Sie: Der Geltungsbereich der neuen Verordnungen erstreckt sich nicht auf Drittstaatsangehörige. In diesem Fall bleiben die bisherigen Regelungen unberührt.
Nähere Informationen, das Formular sowie den aktualisierten Praxisleitfaden für Dienstgeber „Auslandstätigkeit: Wer ist wo versichert?“ finden Sie über den nebenstehend Link.
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