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Neue Grippe (A/H1N1): Aktuelle Öffnungszeiten der Impfzentren
Nachdem sich die Nachfrage an A/H1N1-Pandemieimpfungen in den letzten Wochen weiter reduziert hat, passen die Kärntner GKK und die Landesanitätsdirektion das Impfangebot ein weiteres Mal an. Die Änderung der Impfzeiten bzw. Schließung einiger Impfzentren erfolgt in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern.

Gemeinsames Ziel ist es, einerseits den Impfwilligen weiterhin eine Impfmöglichkeit anbieten zu können, andererseits aber den Impfstoffschwund und den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Sollte die Impfbereitschaft wieder steigen, wird das Impfangebot rasch und unbürokratisch erweitert.

Die neuen Öffnungszeiten der Impfzentren gelten ab Montag, dem 25. Jänner 2010. Die Impfwilligen werden ersucht, die e-card und den Impfpass zur Impfung mitzubringen.

Impfzentren Öffnungszeiten
Magistrat Klagenfurt, Gesundheitsamt Bahnhofstraße 35, 9020 Klagenfurt am WS Mo-Fr 10.00-12.00 Uhr
Di 14.00-17.00 Uhr
GKK-Außenstelle Villach Zeidler-von-Görz-Str.3, 9500 Villach Di 13.00-16.00 Uhr
Dr. Pekka Muttonen (Facharzt für Kinder u. Jugendheilkunde) Othmar-Crusiz-Str. 13, 9500 Villach Mi 14.00-15.00 Uhr
BH Feldkirchen, Gesundheitsamt Milesistraße 10, 9560 Feldkirchen schließt bis auf Widerruf
BH Hermagor, Gesundheitsamt Hauptstraße 44, 9620 Hermagor schließt bis auf Widerruf
BH Spittal/Drau, Gesundheitsamt Tiroler Straße 13, 9800 Spittal/Drau Di 08.00-12.00 Uhr
BH St. Veit/Glan, Gesundheitsamt Marktstraße 15,
St. Veit/Glan
Di 08.00-12.00 Uhr
GKK-Außenstelle Völkermarkt, Ärztlicher Dienst Herzog-Bernhard-Platz 11, 9100 Völkermarkt schließt bis auf Widerruf
GKK-Außenstelle Wolfsberg, Ärztlicher Dienst Wiener Straße 4, 9400 Wolfsberg schließt bis auf Widerruf
 
Primäre Zielgruppe für die Pandemieimpfung sind Kinder mit Grunderkrankungen und chronisch Kranke. Jedoch können auch „Gesunde“ das Impfservice in Anspruch nehmen.

Zu den Risikogruppen zählen Personen mit
  • chronischen Krankheiten des Atmungssystems,
  • chronischen Krankheiten des Herzkreislaufsystems,
  • chronischen neurologischen und neuromuskulären Erkrankungen,
  • anderen Grundkrankheiten, welche die Immunität schwächen oder die Atmungsfunktion beeinträchtigen (inklusive Fettsucht),
  • chronischen Stoffwechselerkrankungen (insbesondere Diabetes mellitus),
  • chronischen Leber- und Nierenerkrankungen,
  • Immunsystemschwäche,
  • Krebserkrankungen.

Ferner wird die Impfung auch Schwangeren ab der 15. Schwangerschaftswoche und engen Familienangehörigen und Betreuungspersonen von Kindern unter 6 Monaten mit den genannten Grunderkrankungen empfohlen.

Die Impfung besteht aus zwei Teilen. Der Mindestabstand zwischen zwei Teilimpfungen beträgt drei Wochen. Mit der ersten Teilimpfung wird eine 50 prozentige Immunisierung gegen den neuen Grippeerreger erlangt. Es wird empfohlen, sich jedenfalls auch die zweite Teilimpfung verabreichen zu lassen. Dadurch erhöht sich der Impfschutz auf 80 Prozent!

Die Kosten für den Impfstoff übernehmen die Sozialversicherungsträger. Die Versicherten zahlen pro Teilimpfung nur die Rezeptgebühr von EUR 5,--, wobei rezeptgebührenbefreite Personen keinen Unkostenbeitrag zu zahlen haben. Die Gebühr wird von den Versicherten bei der Impfung eingehoben.

Für GKK-Versicherte wurde ein Telefonservice eingerichtet. GKK-MitarbeiterInnen stehen den Versicherten unter der Telefonnummer 050 5855 2311 Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung.

Dr. Alfred Wurzer Dietmar Samnitz
Direktor Obmann
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