Ärztliche Hilfe
Ärztliche Hilfe bei Vertragsärzten
Auf Grund der Krankenordnung der Kärntner Gebietskrankenkasse hat jede(r) Versicherte und jede(r) mitversicherte Angehörige pro Quartal Anspruch auf Behandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin und drei Fachärzte verschiedener Fachgruppen. Darüber hinaus können noch jährlich eine "Vorsorgeuntersuchung" sowie "Mutter-Kind-Pass-Leistungen" beansprucht werden.
Die Kärntner Gebietskrankenkasse ist bemüht, eine flächendeckende ärztliche Versorgung für ganz Kärnten zu gewährleisten. Es bestehen in Kärnten Verträge mit 256 Ärzten für Allgemeinmedizin sowie Verträge mit 196 Fachärzten verschiedener Fachgruppen. Alleine in den letzten 10 Jahren wurden 23 neue - zusätzliche - Planstellen in Kärnten geschaffen.
Um neuen Anforderungen und Ansprüchen der Versicherten gerecht zu werden, wurden auch die Ordinationszeiten vertraglich geregelt. "Die Ordinationszeiten haben mindestens 20 Wochenstunden, verteilt auf 5 Tage, zu umfassen. Von diesen 20 Wochenstunden sind mindestens 2 Wochenstunden auf einen Nachmittag zwischen 15.00 und 19.00 Uhr oder auf einen Samstag zu legen.
Die Kärntner Gebietskrankenkasse ist bemüht, eine flächendeckende ärztliche Versorgung für ganz Kärnten zu gewährleisten. Es bestehen in Kärnten Verträge mit 256 Ärzten für Allgemeinmedizin sowie Verträge mit 196 Fachärzten verschiedener Fachgruppen. Alleine in den letzten 10 Jahren wurden 23 neue - zusätzliche - Planstellen in Kärnten geschaffen.
Um neuen Anforderungen und Ansprüchen der Versicherten gerecht zu werden, wurden auch die Ordinationszeiten vertraglich geregelt. "Die Ordinationszeiten haben mindestens 20 Wochenstunden, verteilt auf 5 Tage, zu umfassen. Von diesen 20 Wochenstunden sind mindestens 2 Wochenstunden auf einen Nachmittag zwischen 15.00 und 19.00 Uhr oder auf einen Samstag zu legen.
Ärztliche Hilfe mit Überweisungs- und Zuweisungsschein
Folgende Vertragspartner können nicht mit der e-card, sondern nur mit einem Überweisungs- oder Zuweisungsschein in Anspruch genommen werden:
- Vertragsfachärzte für Radiologie
- Vertragsfachärzte für Labordiagnostik
- Klinische Psychologen
- Vertragseinrichtungen für physikalische Therapie
- Vertragseinrichtungen für logopädisch-phoniatrisch-audiologische Behandlungen
- Vertragseinrichtungen für Labordiagnostik
- Vertragseinrichtungen für bildgebende Diagnostik (z. B. CT- und MR-Untersuchungen)
Für ärztliche Leistungen, die nicht zur gesetzlichen Leistungsverpflichtung der Kasse gehören, wie z. B. im Zusammenhang mit
- Sportuntersuchungen, Befreiungen vom Turnunterricht, Schikurs etc.
- Pflegefreistellungsersuchen
- Einstellungsuntersuchungen bei Dienstantritt
darf die e-card nicht verwendet werden.
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