Auswahl Channel AKTUELL Auswahl Channel VORSORGE Auswahl Channel LEISTUNGEN Auswahl Channel SERVICE Auswahl Channel ÜBER UNS
Grunddaten zur Krankenversicherung

Allgemeine Informationen

gepunktete graue linie

Hier finden Sie Ihre Daten rund um das Thema Krankenversicherung. Sie können erfahren, bei welchem Sozialversicherungsträger Sie krankenversichert sind, ob Angehörige über Sie mitversichert sind oder bei wem gegebenenfalls Sie selbst mitversichert sind, so Sie nicht bereits auf Grund eigener Erwerbstätigkeit versichert sein sollten.
zum Seitenanfang

Voraussetzungen

gepunktete graue linie

Um das elektronische Service der Online-Abfrage Ihrer Versicherungszeiten nutzen zu können benötigen Sie eine Bürgerkarte (Elektronischer Ausweis).
Alle Informationen, wie man eine Bürgerkarte erhalten kann, finden Sie auf www.buergerkarte.at/de/aktivieren/.
Dieses elektronische Service der österreichischen Sozialversicherung (e-Service) können Sie mittels einer der beiden folgenden Methoden nutzen:
  • Bürgerkarte zur Authentifizierung mit einer Bürgerkarte
  • Benutzername-Kennwort zur Authentifizierung mit Benutzername und Kennwort
zum Seitenanfang

Zuständige Stelle

gepunktete graue linie

Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
zum Seitenanfang

Verfahrensablauf

gepunktete graue linie

Sollten Sie bereits im Besitz einer Bürgerkarte sein, oder sich mittels Benutzername und Kennwort anmelden wollen, wählen Sie bitte "Service: Abfrage - Grunddaten zur Krankenversicherung".

zum Seitenanfang

Erforderliche Unterlagen

gepunktete graue linie

Für die Benutzung dieses Online-Services müssen keine Unterlagen übermittelt werden.
zum Seitenanfang

Kosten

gepunktete graue linie

Bei Benutzung dieses Online-Services fallen für Sie keine Gebühren an.
zum Seitenanfang

Zusätzliche Informationen

gepunktete graue linie

Für die Verwendung von Benutzername und Kennwort gilt:
Eine Person beantragt bei einem Sozialversicherungsträger die Vergabe eines Sets von Benutzername-Kennwort (unter Angabe seiner Sozialversicherungsnummer).

Der Sozialversicherungsträger übergibt Benutzername und Kennwort nach ausreichender Prüfung der Identität entweder im Rahmen einer persönlichen Vorsprache gegen Vorweis eines amtlichen Lichtbildausweises oder durch qualifizierte Zustellung per RSa-, RSb- oder Einschreibbrief.

ACHTUNG: Die Ausgabe von Benutzername und Kennwort bzw. die Übersendung der Zugangsdaten per RSa-, RSb- oder Einschreibbrief wird nicht durch alle Sozialversicherungsträger unterstützt.
zum Seitenanfang

Fragen und Antworten

gepunktete graue linie

Weitere Informationen und Antworten auf eventuelle Fragen finden Sie im Menü rechts außen unter "Mehr zum Thema" sowie "Mehr im Internet".
zum Seitenanfang
Zuletzt aktualisiert am 24. Juni 2010
Artikel als Mail verschicken Drucken